Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.kreuzfahrthammer.de zwischen der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt), Von-Grüter-Weg 71, 48167 Münster, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Dirk B. Bocklage (im Folgenden: Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.
c) Registrierung
Um die Leistungen der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) nutzen zu können, muss sich der Kunde kostenlos registrieren. Hierzu gibt er die erforderlichen Daten ein und erstellt ein Passwort. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt).
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) bietet die Vermittlung von Kreuzfahrtreisen an. Daneben veranstaltet sie auch eigene Kreuzfahrten, wobei die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) in diesem Fall ausdrücklich darauf hinweist, dass sie Veranstalterin der Reise ist.
§ 3 Vertragsschluss über die Vermittlung einer Reise (Vermittlungsvertrag)
a) Allgemeines
Reisesuchende können mit der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) einen Vertrag über die Vermittlung einer Kreuzfahrt schließen. Der Vertrag kann telefonisch, per E-Mail oder via Internet geschlossen werden. Im Falle des Vertragsschlusses über die Reisevermittlung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Reisesuchenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) wird somit Reisevermittler zwischen dem Reisesuchenden und dem Reisveranstalter und nicht Vertragspartner bezüglich der Kreuzfahrt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der von dem Reiseveranstalter erstellten Angebote wird durch die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) nicht übernommen. Bucht der Kunde eine Kreuzfahrt beim Reiseveranstalter weisen wir darauf hin, dass die Reisebedingungen des Veranstalters gelten.
b) Vertragsschluss per Telefon und E-Mail
Der Vertragsschluss über die Vermittlung kommt über Telefon und E-Mail durch ein individuelles Angebot und die darauf bezogene Annahme zustande.
c) Vertragsschluss via Internet
Der Vertragsschluss über die Reisevermittlung über das Internet besteht insgesamt aus vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Reisesuchende die gewünschte Kreuzfahrt und die Anzahl der Mitreisenden aus. Im zweiten Schritt gibt der Reisesuchende seine persönlichen Daten ein und kann eventuell noch Zusatzleistungen hinzubuchen. Im dritten Schritt wird eine Zusammenfassung angezeigt und der Reisesuchende hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. persönliche Daten, zu vermittelnde Reise) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) und die entsprechenden Reisebedingungen des Reiseveranstalters ggf. akzeptiert. Durch Klicken auf den Button "Buchungsanfrage übermitteln" erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) wird den Eingang des Auftrags bestätigen. In der Eingangsbestätigung liegt zugleich die Annahme des Vermittlungsvertrages. Die Buchungsanfrage des Kunden wird dann durch die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) an den jeweiligen Reiseveranstalter weitergeleitet. Kommt ein Reisevertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden zustande, wird die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) nicht Vertragspartei. Die gesamte vertragliche Abwicklung regelt der jeweilige Reiseveranstalter direkt mit dem Reisesuchenden.
d) Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) gespeichert und dem Reisesuchenden nach Absendung seiner Buchungsanfrage nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Reisesuchenden nach Absendung seiner Buchung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Vermittlers abgerufen werden. Der Reisesuchende kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
§ 4 Vertragsschluss über die Veranstaltung einer Kreuzfahrt (Reisevertrag)
a) Allgemeines
Kunden können mit der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) auch einen Vertrag über die Veranstaltung einer Kreuzfahrt (Reisevertrag) schließen, wobei die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich darauf hinweist, dass sie in diesem Fall als Reiseveranstalterin auftritt. Der Vertrag kann telfonisch, per E-Mail oder via Internet geschlossen werden.
b) Vertragsschluss per Telefon und E-Mail
Der Reisevertrag kommt über Telefon und E-Mail durch ein individuelles Angebot und die darauf bezogene Annahme zustande.
c) Vertragsschluss via Internet
Der Vertragsschluss über die Reiseveranstaltung über das Internet besteht insgesamt aus vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschte Kreuzfahrt und die Anzahl der Mitreisenden aus. Im zweiten Schritt gibt der Kunde seine persönlichen Daten ein und kann eventuell noch Zusatzleistungen hinzubuchen. Im dritten Schritt wird eine Zusammenfassung angezeigt und der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. persönliche Daten, zu vermittelnde Reise) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) akzeptiert. Durch Klicken auf den Button "Jetzt kostenpflichtig buchen" erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) wird den Zugang der Buchung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Buchung dar. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, das in der Buchung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich anzunehmen. Dabei händigt die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden eine Reisebestätigung aus. Mit der Annahme kommt ein Reisevertrag zwischen der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden zustande.
d) Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Buchung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Reisesuchenden nach Absendung seiner Buchung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Vermittlers abgerufen werden. Der Reisesuchende kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
§ 5 Vertragspflichten der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) beim Vermittlungsvertrag
Die vertragliche Leistungspflicht der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) besteht bei Vermittlungsvertrag in der Weiterleitung der Buchungsanfrage an den Reiseveranstalter. Die Reiseunterlagen werden dem Reisesuchenden dann direkt vom Reiseveranstalter übermittelt. Die Erbringung der gebuchten Leistungen bzw, Reise als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt). Die Angaben über zu vermittelnde Beförderungen oder zu vermittelnde touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des verantwortlichen Reiseveranstalters gegenüber der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt). Sie stellen keine eigene Zusicherung der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) gegenüber dem Reisesuchenden dar. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) übernimmt daher keine Garantie für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vom Reiseveranstalter übermittelten Informationen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtet, den jeweils preisgünstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
§ 6 Umbuchung / Rücktritt beim Vermittlungsvertrag
Ein Recht zum Widerruf besteht bei Reisebuchungen nicht. Bitte beachten Sie bezüglich Umbuchungen und Stornierungen des Reisevertrages die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Entsprechende Erklärungen können nur gegenüber dem Reiseveranstalter direkt abgegeben werden, da die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) hierfür nicht empfangsberechtigt ist.
§ 7 Zahlungen und Vergütung beim Vermittlungsvertrag
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) tritt als Zahlungsvermittler für Reiseveranstalter auf, soweit diese die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) damit beauftragt haben. In allen anderen Fällen ist die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) nicht Zahlungsvermittler und nimmt weder Anzahlungen noch sonstige Zahlungen auf den Reisepreis entgegen. Dies hat in diesen Fällen ausschließlich zwischen den Vertragspartnern der Reise, also den Reisesuchenden und dem Reiseveranstalter zu erfolgen.
§ 8 Pflichten der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) bei Reklamationen des Reisesuchenden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter
Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Reiseveranstaltern beschränkt sich die Verpflichtung der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Reisesuchenden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
§ 9 Änderung der Leistungen und Preise beim Reisevertrag
a) Änderungen der Leistungen
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen zu ändern, wenn der Änderungsvorbehalt im Prospekt vorgesehen ist, die Änderungen nach Vertragsschluss notwendig werden und die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) die Gründe für die Änderung nicht selbst wider Treu und Glauben herbeigeführt hat. Während der Kreuzfahrt enstcheidet der Kapitän über etwaige notwendige Änderungen der Fahrtzeit und/oder Routen der Kreuzfahrt.
b) Änderungen der Preise
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrags zu erhöhen, wenn der Änderungsvorbehalt im Prospekt vorgesehen ist, die Änderung mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises gegenüber dem Kunden einhergeht und mit der Erhöhung des Preises einer Erhöhung der Beförderungskosten und/oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung ist nur bis zu dem 20.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin möglich.
c) Mitteilung an den Kunden; Rechte des Kunden
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes verpflichtet, dem Kunden eine zulässige Änderung der vertraglichen Leistung bzw. eine zulässige Änderung des Reisepreises unverzüglich zu erklären. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% oder ändert sich die Reiseleistung wesentlich, so kann der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten. Alternativ kann er die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) in der Lage ist, ein solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunden hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) dieser gegenüber geltend zu machen.
§ 10 Vertragsübertragung beim Reisevertrag
Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Der eintretende Dritte übernimmt dann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, dem Eintritt zu widersprechen, wenn der Eintritt den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme des Dritten gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintretende und der Kunde haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 11 Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn beim Reisevertrag; Rücktrittsgebühren
Der Kunde kann beim Reisevertrag vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Hierdurch verliert die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Form von Rücktrittsgebühren verlangen. Die Rücktrittsgebühren richten sich nach den folgenden Bestimmungen:
- 15 % des vereinbarten Reisepreises bis zum 60.Tag vor Reisebeginn
- 20 % des vereinbarten Reisepreises ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
- 25 % des vereinbarten Reisepreises ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn
- 50 % des vereinbarten Reisepreises ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn
- 75 % des vereinbarten Reisepreises ab dem 14. Tag vor Reisebeginn
- 85 % des vereinbarten Reisebetrags bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) keine oder geringere Kosten entstanden sind. Der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr höhere Kosten als die oben stehenden entstanden sind.
§ 12 Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt
Sowohl die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) als auch die Kunden sind im Rahmen des Reisvertrages zur Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefähdet oder beeinträchtigt wird. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) verliert durch die Kündigung den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch berechtigt, bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist im Falle der Kündigung verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählt insbesondere die Rückbeförderung des Kunden, wenn der Reisevertrag die Rückbeförderung vorgesehen hatte. Dabei sind etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Mehrkosten, welche nicht mit der Rückbeförderung zusammenhängen, sind vom Kunden zu tragen.
§ 13 Gewährleistungsansprüche beim Reisevertrag
a) Abhilfe
Erbringt die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) eine Leistung nicht oder mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) Abhilfe zu verlangen. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) kann die Abhilfe verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde ist verpflichtet, der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) die Abhilfe nicht verweigert oder die sofortige Abhilfe nicht durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Leistet die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) nach einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl sie dazu verpflichtet ist, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
b) Minderung
Ist die Reise mangelhaft, ist der Kunde berechtigt die Minderung des Reisepreises zu verlangen, sofern er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung wegen Mangels
Ist die Reise aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) unberechtigterweise innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Im Fall der Kündigung verliert die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch berechtigt, bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern die Leistungen für den Kunden von Interesse waren. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) ist im Falle der Kündigung verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählt insbesondere die Rückbeförderung des Kunden, wenn der Reisevertrag die Rückbeförderung vorgesehen hatte. Dabei trägt die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) die Mehrkosten.
d) Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Reisemangel auf einem Umstand beruht, den die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten hat. Wird die Reise durch die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) pflichtwidrig vereitelt oder erheblich beeinträchigt, so kann der Kunden auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
e) Frist zur Geltendmachung
Vorstehende Ansprüche können nur innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung nur noch möglich, wenn der Kunde an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert worden ist.
f) Verjährung
Vorstehende Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
§ 14 Zahlung
a) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Bei Abschluss eines Reisvertrages stellt die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden einen Sicherungsschein aus.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 15 Verantwortlichkeit des Kunden
Für Inhalt und Richtigkeit der an die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde ist allein für die Verwaltung seines Passwortes zuständig. Er trifft die geeigneten Maßnahmen um eine Kenntnisnahme durch Dritte und einen Verlust zu verhindern.
§ 16 Unterrichtung über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) unterrichtet Kunden aus Deutschland im Rahmen des Reisevertrags über die Pass- und Visumerfordernisse sowie über etwaige gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Insbesondere weist die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) auf entsprechende Fristen zur Erlangung dieser Dokumente hin. Für die Erlangung der erforderlichen Dokumente bzw. die Einhaltung der gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde jedoch selbst verantwortlich. Kunden, die Angehörige eines anderen Staates sind, wenden sich für die Erlangung der Dokumente und die Einhaltung der entsprechenden Fristen an die jeweils zuständigen Botschaften / Konsulaten.
§ 17 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
c) Besonderer Haftungsausschluss bei Vermittlungsverträgen
Nach der Auswahlentscheidung des Reisesuchenden für eine oder mehrere Reiseleistungen erlischt die Beratungspflicht der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) und wird von dem jeweiligen Reiseveranstalter übernommen. Die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) haftet daher nicht für das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem Reisesuchenden mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen. Sie haftet auch nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Reisesuchende im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Eine etwaige eigene Haftung der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Haftung der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) erstreckt sich auf die einwandfreie Beratung bei der Auswahl einer den Wünschen und Möglichkeiten des Reisesuchenden entsprechenden Reiseleistung, die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Reiseveranstalters.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus der Reise gegenüber dem Veranstalter/Leistungsträger sind direkt beim diesem geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen.
d) Besonderer Haftungsausschluss bei Reiseverträgen
Die Haftung der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden des Kunden von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) für den Schadens des Kunden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so ist die Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, sich hierauf gegenüber dem Kunden zu berufen.
§ 18 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Kreuzfahrthammer UG (haftungsbeschränkt) in Münster vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.





